Vertragsbedingungen...
Datenschutz:
Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Ihre persönlichen Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben. Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an unseren Support oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und E-Mail Adresse nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Vermieter.
Sie können selbstverständlich jederzeit kostenlos erfahren, welche Daten wir von Ihnen gespeichert haben und die Löschung bzw. Berichtigung verlangen.
Sehr geehrte Kunden,
die Firma TOSECO GmbH, nachfolgend Toseco abgekürzt, bietet unter dem Internetauftritt www.schon-entdeckt.eu (nachfolgend Internetseite) Ferienwohnungen und Ferienhäuser (nachfolgend Ferienobjekt) in verschiedenen europäischen Urlaubsregionen an, die von Toseco selbst ausgesucht und begutachtet wurden. Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und Toseco zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Vorschriften deshalb genau durch.
1. Rechtsgrundlagen und Stellung von Toseco
1.1. In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung unterstellt Toseco das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Toseco dem Pauschalreiserecht der §§ 651a – m Bürgerliches Gesetzbuch in entsprechender Anwendung.
1.2. Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen nicht vorangehen oder entgegenstehen, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Toseco diese Vertragsbestimmungen.
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Mit der Buchung bietet der Kunde Toseco den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind diese Vertragsbestimmungen sowie die Beschreibung des Ferienobjekts auf der Internetseite.
2.2. Die Buchung erfolgt auf elektronischem Weg durch das Ausfüllen und Übermitteln (Abschicken) des Reservierungsformulars auf der Internetseite. Der Kunde erhält unverzüglich auf elektronischem Wege von Toseco eine Bestätigung über den Eingang seiner Buchung.
2.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.
2.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von Toseco beim Kunden zustande. Diese wird elektronisch übermittelt; bedarf darüber hinaus jedoch keiner bestimmten Form.
3. Bezahlung
3.1. Nach Vertragsabschluss und gegen vorherige Übermittlung des Sicherungsscheines ist innerhalb von fünf Werktagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises (Mietpreis zuzüglich pauschal berechneter Nebenkosten sowie etwaiger Zusatzkosten) zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens 3 Wochen vor Belegungsbeginn zur Zahlung fällig.
3.2. Soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug des Ferienobjekts, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
3.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, so ist Toseco berechtigt, nach Erinnerung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten (Stornogebühren) gemäß Ziffer 5. zu belasten.
4. Leistungspflichten von Toseco und Leistungsänderungen
4.1. Die von Toseco geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Ferienobjekts in dem Zustand und in der Ausstattung, wie sie sich aus der Beschreibung auf der Internetseite und den vertraglichen Vereinbarungen ergibt.
4.2. Von der Leistungspflicht von Toseco sind alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Ferienobjekt und den vertraglichen Leistungen stehen, ausgenommen, insbesondere die Umgebung des Ferienobjekts sowie Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts. Dies gilt nicht, soweit diesbezüglich seitens Toseco Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden.
4.3. Änderungen von Ausstattungsmerkmalen des Ferienobjekts gegenüber dem Zustand des Ferienobjekts gemäß der Beschreibung auf der Internetseite zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses sind nur gestattet, soweit sie nicht wesentlich sind, d.h. den Wert des Ferienobjekts zu Urlaubszwecken nicht erheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Änderungen sind hingegen grundsätzlich zulässig.
4.4. Toseco ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnisnahme der Änderung zu informieren.
4.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.6. Im Fall der wesentlichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des Ferienobjekts ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung eines gleichwertigen Ferienobjekts zu verlangen, wenn Toseco in der Lage ist, ein solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Mitteilung von Toseco über die Änderung geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) /Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Toseco schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen.
5.2. Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er die Belegung nicht an aus Gründen, die Toseco nicht zu vertreten hat, so verliert Toseco den Anspruch auf den Gesamtpreis. Stattdessen kann Toseco eine angemessene Entschädigung für Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gesamtpreis verlangen.
5.3. Toseco hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis des Ferienobjekts pauschaliert und wie folgt berechnet:
a. Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises
b. Bei einem Rücktritt vom 49. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
c. Bei einem Rücktritt ab dem 29. Tage vor Belegungsbeginn oder bei Nichtanreise 90% des Gesamtpreises.
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Toseco nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
5.5. Toseco behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist Toseco verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung des Ferienobjekts konkret zu beziffern und zu belegen.
6. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels, des Ferienobjekts, der Personenzahl und mit gebuchter Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden vorgenommen, wird Toseco ein Umbuchungsentgelt von € 20,00 erheben.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjekts oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Belegungszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Gesamtpreises. Toseco wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch den Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden
8.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Verträgen mit Toseco wie folgt konkretisiert:
a. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter oder dessen Vertreter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b. Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vermieter oder dessen Vertreter wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber Toseco anzuzeigen.
8.2. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
8.3. Beauftragte von Toseco und Vermieter sind nicht befugt und von Toseco nicht bevollmächtigt, Ansprüche gegen Toseco anzuerkennen.
8.4. Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Toseco erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist aber erst zulässig, wenn Toseco oder der Vermieter eine vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Toseco oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
9. Besondere Obliegenheiten des Kunden
9.1. Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Eventuell überzählige Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen. Im Falle einer Überbelegung ist Toseco, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen.
9.2. Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden, und die einen Zeitraum von 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen, sind dem Vermieter und Toseco vorab anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die Regelung in Ziffer 9.1 entsprechend.
9.3. Auf Verlangen von Toseco oder des Vermieters ist bei Bezug des Ferienobjekts eine Besichtigung und Kontrolle des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis gegebenenfalls in einem Protokoll festzuhalten. Der Kunde ist mit Ansprüchen auf Grund solcher Mängel ausgeschlossen, die im Rahmen einer solchen Übernahme objektiv erkennbar waren, vom Kunden jedoch nicht gerügt wurden.
9.4. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln, und Toseco oder dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält.
9.5. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Ferienobjekts gilt, dass eine unterlassene Anzeige zu einer Nachweispflicht des Kunden führen kann, dass nach der Abreise festgestellte Schäden nicht von ihm oder seine Mitreisenden verursacht wurden oder zu vertreten sind.
9.6. Die Kunden sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
9.7. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekt ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt wurden, genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Ferienobjekts, insbesondere in die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
9.8. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.
9.9. Dem Kunden obliegt die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Im Preis enthaltene Endreinigung enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberem Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird die Reinigungszeit separat vom Vermieter berechnet. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Vermieter bezahlt werden.
9.10. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von Toseco mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch Toseco rechtfertigen.
10. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
10.1. Am Anreisetag wird das Ferienobjekt dem Kunden ab 14:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung gestellt. Am Abreisetag wird der Kunde das Ferienobjekt dem Vermieter oder dessen Ansprechperson bis spätestens 10:00 aufgeräumt und im besenreinen Zustand übergeben. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, so ist dies dem Vermieter bzw. dessen Ansprechperson zuvor mitzuteilen. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
10.2. Eine Verspätung hat der Kunde in jedem Fall dem Vermieter oder dessen Ansprechperson anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Vermieter oder dessen Ansprechpartner zu einer späteren Übergabe bereit ist.
10.3. Übernachtungskosten des Kunden aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
11.1. Toseco oder der Vermieter können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer vorherigen Abmahnung durch Toseco oder den Vermieter stört oder wenn der Kunde oder Mitreisende sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
11.2. Dies gilt insbesondere, soweit trotz vorheriger Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt, gegen die Hausordnung verstoßen, der Hausfrieden wesentlich gestört oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Ferienobjekt erheblich beschädigt wird.
11.3. Kündigt Toseco in diesen Fällen, so behält Toseco den Anspruch auf den Gesamtpreis; Toseco muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Toseco aus einer anderweitigen Belegung des Ferienobjekts erlangt.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von Toseco für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b. soweit Toseco für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung von Toseco für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Gesamtpreis des Ferienobjekts für den Belegungszeitraum beschränkt.
12.3. Toseco haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Objektbeschreibung auf der Internetseite eindeutig als Fremdleistungen dargestellt sind, so dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von Toseco sind.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Belegungszeitraums schriftlich gegenüber Toseco geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
13.2. Vertragliche Ansprüche des Kunden, soweit sie nicht auf Körperschäden beruhen, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Belegung des Ferienobjekts dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Toseco Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Toseco die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. Toseco wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, für die Toseco ihre Ferienobjekte anbietet, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Belegungsbeginn unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Toseco schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Toseco findet ausschließlich materielles deutsches Recht Anwendung.
15.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Toseco im Ausland für die Haftung von Toseco dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.3. Der Kunde kann Toseco nur an dessen Sitz verklagen.
15.4. Für Klagen von Toseco gegen einen Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Toseco vereinbart.
Vertragspartner ist:
TOSECO GmbH
Geschäftsführer: Herr Robert Köster
Veilchenweg 7, D-65510 Hünstetten
Telefon: 0043 463 918437
Mobil: 0043 681 10614673
E-Mail: info@toseco.de



